Schweizerische Gesellschaft für Agrarrecht (SGAR), AfA1692
Organisationsgeschichte, histoire de l'organisation
Die Gründung der Schweizerischen Gesellschaft für Agrarrecht (SGAR) erfolgte 1966 vor dem Hintergrund der zunehmenden Bedeutung, die agrarrechtliche Fragen in der Nachkriegszeit erhalten hatten. Angesichts der im Landwirtschaftsgesetz von 1951 festgelegten Bestimmung, wonach die bäuerliche Nahrungsmittelproduktion primär auf der Basis einer betriebseigenen Futtergrundlage zu erfolgen hatte, stellte sich beispielsweise im Bereich der Geflügel- und Pilzproduktion schon bald die Frage, welche Betriebe überhaupt (noch) als bäuerlich zu gelten hatten und damit der Agrargesetzgebung zu unterstellen waren – und welche nicht. Zusätzlich gab es auch im Bereich der Raumplanung, des Verkehrs und der Umwelt immer mehr für den Agrarbereich relevante Fragen mit einem primär rechtlichen Charakter zu klären. Die SGAR förderte dieses in den 1960er Jahren wachsende Interesse am Agrarrecht und regte wissenschaftliche Arbeiten dazu an. Seither berät sie staatliche Organe und Behörden und trägt die landwirtschaftlichen Gesetze auf der eidgenössischen und kantonalen Ebene sowie die agrarrechtliche Judikatur des Bundes und der Kantone zusammen. Zudem beteiligt sich die SGAR aktiv an der Vernehmlassung der entsprechenden Gesetze und ist Herausgeberin der Blätter für Agrarrecht, in denen Grundsatz-Entscheide, Abhandlungen zu speziellen Themen im Agrarrecht sowie Hinweise über Neuerungen in der landwirtschaftlichen Gesetzgebung veröffentlicht werden.
Autor: Peter Moser
Archivbestand, fonds d'archives
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Website der Organisation, site internet de l'organisation
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Index der Funktionen, Index des fonctions
Präsidenten und Präsidentinnen (1967-)
- Friedrich, Hanspeter--DB4110, 1974-1990Hotz, Reinhold--DB4111, 1991-2002Schmid-Tschirren, Christina (1959-)--DB4112, 2003-2009Hofer, Eduard (1945-)--DB1616, 2010-2016Wolf, Franz (1969-)--DB4562, 2016-